Mitgliedschaft

Um Mitglied der Gesellschaft zu werden, müssen Sie nicht im niederrheinisch-westfälischen Bereich praktizieren, es bedarf also keiner geografischen Qualifikation. Die chirurgische Qualifikation hingegen ist unerlässlich. Zweitrangig wiederum ist, ob Sie als Klinikarzt /-ärztin oder als niedergelassener Kollege / Kollegin arbeiten – willkommen ist jeder Arzt, ist jede Ärztin mit Tätigkeitsschwerpunkt in einer der chirurgischen Disziplinen.

Besonders willkommen sind uns Kolleginnen und Kollegen, die an einem offenen, intensiven Austausch interessiert sind. Ziel dieses Austausches ist nicht zuletzt auch die Förderung der eigenen Arbeit, sei diese nun im Schwerpunkt Forschung und Lehre oder in der reinen Praxis angesiedelt. Es versteht sich von selbst, dass wir sehr aufgeschlossenen sind auch für junge Mitglieder, die erst am Anfang ihrer beruflichen Entwicklung stehen.

Wenn Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft beehren möchten: Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen über Rechte, Pflichten und das Aufnahmeprozedere.