Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Niederrheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Chirurgie

Ordentliche Mitglieder

  • Ordentliches Mitglied kann jeder Arzt / jede Ärztin werden, der / die sich mit Chirurgie beschäftigt
  • Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand.Dem Antrag sind die Erklärungen zweier Mitglieder der Vereinigung beizufügen, in denen die Aufnahme befürwortet wird. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Ehrenmitglieder

  • Zu den Ehrenmitgliedern können Ärzte / Ärztinnen gewählt werden, welche sich um die Gesellschaft oder um die Chirurgie besonders verdient gemacht haben. Sie werden dem Vorstand vorgeschlagen und von diesem gewählt. Die Ernennung ist nur zulässig, wenn nicht mehr als ein Mitglied des Vorstandes der Ernennung widerspricht. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt. Die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.